Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen


ARTIKEL 1. | DEFINITIONEN
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe, auch solche, die im Plural oder Singular konjugiert sind, im folgenden Sinne verwendet.
  1. Allgemeine Bedingungen: das vorliegende Dokument "Allgemeine Bedingungen WJ Koster BV".
  2. WJ Koster BV: Der Nutzer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Sitz in Maassluis, Zwarte Zee 1, 3144DE, ist im Handelsregister unter der Handelskammer-Nummer 24175926 eingetragen.
  3. Gegenpartei: die natürliche Person, die zumindest in Ausübung eines Berufs oder Geschäfts handelt, oder eine juristische Person, mit der die WJ koster BV eine Vereinbarung geschlossen hat oder beabsichtigt, eine Vereinbarung zu schließen.
  4. Parteien: WJ Koster BV und die andere Partei zusammen.
  5. Vereinbarung: Jede Vereinbarung zwischen WJ Koster BV und der anderen Partei, mit der sich WJ Koster BV zum Verkauf und zur Lieferung von Produkten zu einem zwischen den Parteien zu vereinbarenden Preis verpflichtet hat.
  6. Produkte: Alle Waren, die von WJ Koster BV im Rahmen des Vertrags an die andere Partei geliefert werden sollen, einschließlich verschiedener Lieferungen und Teile für die Gastronomie.
  7. Schriftliche Kommunikation: schriftliche Kommunikation, Kommunikation per E-Mail oder jede andere Form der Kommunikation, die mit Blick auf den Stand der Technik und die herrschenden Ansichten in der Gesellschaft gleichgesetzt werden kann.

ARTIKEL 2. | ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von WJ Koster BV und jeden abgeschlossenen Vertrag.
  2. Der Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gegenpartei, gleich unter welchem Namen, wird ausdrücklich widersprochen.
  3. Von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur ausdrücklich und schriftlich abgewichen werden. Wenn und soweit die Parteien ausdrücklich und schriftlich sindvereinbart, abweichend von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Parteien ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  4. Die Vernichtung oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem angemessenen Fall sind die Parteien verpflichteteinvernehmliches Beratungsgespräch zu führen, um eine Ersatzvereinbarung in Bezug auf die betroffene Klausel zu treffen. Dabei werden Ziel und Umfang der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt.

ARTIKEL 3. | ANGEBOT UND ABSCHLUSS VON VEREINBARUNGEN
  1. Jedes Angebot von WJ Koster BV ist freibleibend, auch wenn darin eine Annahmefrist angegeben ist. Ein Angebot von WJ Koster BV setzt weiterhin eine ausreichende Verfügbarkeit der Produkte voraus. WJ Koster BV kann sein Angebot nach Annahme durch die Gegenpartei sofort zurückziehen. WJ Koster BV behält sich daher das Recht vor, eine Bestellung der Gegenpartei ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  2. Alle von WJ Koster BV in Katalogen, Prospekten, Kostenvoranschlägen usw. genannten Maße, Modelle usw. sind völlig unverbindlich. Geringfügige Qualitäts- oder Farbabweichungen der Produkte oder solche, die bei gewerblicher Nutzung allgemein anerkannt sind, sind kein Grund zur Beanstandung.
  3. Darüber hinaus kann die Gegenpartei aus einem Angebot von WJ Koster BV keine Rechte herleiten, die auf falschen oder unvollständigen Angaben der Gegenpartei beruhen.
  4. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet WJ Koster BV niemals, einen Teil des Angebots gegen einen entsprechenden Teil des angegebenen Preises zu erfüllen.
  5. Jede Vereinbarung kommt erst zustande, wenn WJ Koster BV den Auftrag der Gegenpartei schriftlich bestätigt hat oder WJ Koster BV mit der Ausführung des Auftrags der Gegenpartei beginnt.
  6. Wenn die andere Partei den Vertrag im Namen einer anderen natürlichen oder juristischen Person abschließt, erklärt sie, dass sie durch Abschluss des Vertrages dazu berechtigt ist. Neben dieser (juristischen) Person haftet die Gegenpartei gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Verpflichtungen.

ARTIKEL 4. | LIEFERUNG DER PRODUKTE
  1. Die Lieferung der Produkte erfolgt ab Lager "ab Werk", Standort WJ Koster BV
  2. Das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Produkte geht auf die andere Partei über, wenn WJ Koster BV die Produkte der anderen Partei zur Verfügung stellt.
  3. Abweichend von den beiden vorstehenden Absätzen können die Parteien vereinbaren, dass sich WJ Koster BV um den Transport der Produkte kümmert. Das Risiko der Lagerung, Verladung, des Transports und des Entladens trägt in diesem Fall auch die Gegenpartei. Die Gegenpartei kann sich gegen diese Risiken versichern.
  4. WJ Koster BV behält sich das Recht vor, Bestellungen in Teilen zu liefern.
  5. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die Produkte zu kaufen, sobald sie verfügbar sind oder an sie geliefert werden. Wenn die Gegenpartei den Kauf aus irgendeinem Grund ablehnt oder die zur Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen fahrlässig zur Verfügung stellt, werden die Produkte auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei gelagert, nachdem WJ Koster BV dies mitgeteilt hat. In diesem Fall schuldet die Gegenpartei zusätzlich zum Kaufpreis einen angemessenen Preis für die Lagerung der Produkte.
  6. WJ Koster BV ist bemüht, die zwischen den Parteien vereinbarten Lieferzeiten einzuhalten. Alle angegebenen und vereinbarten Lieferzeiten sind jedoch nur als unverbindliche Anhaltspunkte zu verstehen. Der Verzug von WJ Koster BV wird erst wirksam, wenn die Gegenpartei WJ Koster BV schriftlich über den Verzug informiert hat. In dieser Frist wird eine angemessene Frist angegeben, innerhalb derer WJ Koster BV ihre Lieferverpflichtung und deren Erfüllung nach Ablauf der letztgenannten Frist noch erfüllen kann. immer noch fehlgeschlagen.
  7. Bei Überschreitung der vereinbarten Lieferzeit ist die Gegenpartei unbeschadet der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes niemals berechtigt, die Abnahme der zu liefernden Produkte und / oder die Erfüllung ihrer sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu verweigern.
  8. Die Lieferbedingungen, zu denen sich WJ Koster BV gegenüber der Gegenpartei verpflichtet hat, beginnen erst, wenn WJ Koster BV alle für die Lieferung erforderlichen Informationen von der Gegenpartei erhalten hat.

ARTIKEL 5. | SONDERVERPFLICHTUNGEN FÜR WIEDERVERKÄUFER
  1. Für den Fall, dass die von WJ Koster BV zu liefernden Produkte zum Weiterverkauf durch die andere Partei bestimmt sind, erfolgt der Weiterverkauf an Kunden der anderen Partei auf Rechnung und Gefahr der anderen Partei.
  2. Eine Zusammenarbeit zwischen dem Wiederverkäufer und WJ Koster BV ist niemals exklusiv, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. WJ Koster BV ist berechtigt, mehrere Wiederverkäufer ohne geografische Einschränkungen zu bestellen.
  3. WJ Koster BV garantiert der Gegenpartei die gleichbleibende vereinbarte Qualität der gelieferten Produkte. Die andere Partei, die als Wiederverkäufer der Produkte auftritt, ist selbst für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber ihren Endkunden verantwortlich, wie beispielsweise die Garantie des gesetzlichen Verkäufers gegenüber Verbrauchern.
  4. WJ Koster BV räumt dem Wiederverkäufer das Recht ein, die Markennamen von WJ Koster BV zu verwenden, jedoch nur, sofern und solange dies im Rahmen der Weiterverkaufsaktivitäten der anderen Partei und unter Beachtung etwaiger Anweisungen von WJ Koster BV als vertretbar angesehen werden muss Koster BV in Bezug auf deren Verwendung. Für die Verwendung des Markennamens von WJ Koster BV, die nicht im vorstehenden Satz aufgeführt ist, ist eine ausdrückliche vorherige Genehmigung von WJ Koster BV erforderlich.Die andere Partei darf keine Handlungen vornehmen, die gegen den Markennamen, den Markennamen oder andere Rechte des geistigen Eigentums von WJ verstoßen. Koster BV
  5. Der Wiederverkäufer ist verpflichtet, die von WJ Koster BV oder seinen Lieferanten im Zusammenhang mit dem Weiterverkauf der Produkte verwendeten Markennamen und Zeichen zu verwenden.
  6. Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, Markennamen oder Kennzeichen von den Produkten zu entfernen oder zu ändern oder eigene Markennamen oder Zeichen auf den Produkten anzubringen.

ARTIKEL 6. | GARANTIE, UNTERSUCHUNG UND BESCHWERDEN
  1. Die von WJ Koster BV gelieferten Produkte erfüllen die üblichen Anforderungen und Standards, die zum Zeitpunkt der Lieferung angemessen festgelegt werden können.
  2. WJ Koster BV liefert die Produkte jedoch nur mit einer Garantie, sofern dies ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde.
  3. Die Gegenpartei muss ungeachtet ihrer Garantieansprüche zum Zeitpunkt der Lieferung oder zumindest unmittelbar danach untersuchen, ob die gelieferte Ware der Vereinbarung entspricht. Entspricht die gelieferte Ware nach Ansicht der Gegenpartei nicht der Vereinbarung, so hat sie dies WJ Koster BV unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen nach Lieferung unter Angabe von Art und Grund schriftlich mitzuteilen die Beschwerde.
  4. Wenn sich die Gegenpartei nicht rechtzeitig beschwert, entsteht für WJ Koster BV keine Verpflichtung aus einer solchen Beschwerde der Gegenpartei. Darüber hinaus entsteht für WJ Koster BV keine Verpflichtung aus einer Beschwerde der anderen Partei, wenn die Beschwerde der anderen Partei zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise bekannt gewesen sein könnte und die andere Partei WJ Koster BV zum Zeitpunkt der Lieferung nicht informiert hat.
  5. Auch wenn sich die Gegenpartei rechtzeitig beschwert, bleibt ihre Verpflichtung zur rechtzeitigen Zahlung an WJ Koster BV bestehen.
  6. Die Rücksendung der Produkte ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von WJ Koster BV möglich und kann nur aufgrund eines Mangels von WJ Koster BV erfolgen

ARTIKEL 7. | KRAFT MAJEURE
  1. WJ Koster BV ist nicht verpflichtet, eine Verpflichtung aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und solange dies durch einen Umstand behindert wird, der nach dem Gesetz
  2. Ein Rechtsakt oder eine soziale Meinung kann nicht unterstellt werden.
  3. Wenn die Situation höherer Gewalt die dauerhafte Einhaltung des Vertrages unmöglich macht, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
  4. Wenn WJ Koster BV zu Beginn der Situation höherer Gewalt seinen Verpflichtungen bereits teilweise nachgekommen ist oder nur teilweise nachkommen kann, ist WJ Koster BV berechtigt, den bereits ausgeführten Teil oder den ausführbaren Teil des Vertrags gesondert in Rechnung zu stellen, als wäre es ein Fall von a unabhängiger Vertrag.
  5. Unbeschadet der Anwendung des vorstehenden Absatzes sind Schäden infolge höherer Gewalt niemals entschädigungsfähig.

ARTIKEL 8. | AUSSETZUNG UND AUFLÖSUNG
  1. WJ Koster BV ist berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn die Umstände des Einzelfalls dies rechtfertigen:
  • Die Gegenpartei kommt ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach. dann
  • Nach Abschluss des Vertrags werden WJ Koster BV Umstände bekannt, die Anlass zu der Befürchtung geben, dass die andere Partei ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Die andere Partei wurde aufgefordert, eine Sicherheit für die Einhaltung und diese Sicherheit in einem von WJ Koster BV angekündigten angemessenen Umfang zu leisten Frist wurde nicht erreicht.
  1. Ist die Erfüllung der Verpflichtungen der Gegenpartei, gegen die sie nach Absatz 1 unter a verstößt, nicht dauerhaft unmöglich, so entsteht die Befugnis zur Auflösung erst nach schriftlicher Inverzugsetzung der Gegenpartei, in der eine angemessene Frist genannt wird innerhalb dessen die Gegenpartei ihren Verpflichtungen noch nachkommen kann und die Erfüllung nach Ablauf der letzteren Frist noch nicht erfolgt ist.
  2. Die Gegenpartei ist verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, der WJ Koster BV durch die Aussetzung oder Auflösung des Vertrages entsteht.
  3. Wenn WJ Koster BV den Vertrag aufgrund dieses Artikels auflöst, sind alle Ansprüche gegen die Gegenpartei sofort fällig und zahlbar.


ARTIKEL 9. | PREISE, VERSANDKOSTEN UND ZAHLUNGEN
  1. Alle von WJ Koster BV angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sendungen mit einem Nettorechnungsbetrag von 400 € oder mehr werden innerhalb der Niederlande kostenlos geliefert, wenn ein fester Spediteur von WJ Koster BV oder ein eigener Transport von WJ Koster BV verwendet werden kann, sofern dies nicht ausdrücklich im Angebot und / oder in der Auftragsbestätigung von WJ Koster BV angegeben ist Sonderkonditionen und / oder Rabatte wurden für anwendbar erklärt. Für die kostenlose Lieferung nach Belgien gelten die Bestimmungen des vorherigen Satzes für einen Nettorechnungsbetrag ab 750 €. Für andere Ziele werden Frachtkosten berechnet. WJ Koster BV behält sich das Recht vor, die Produkte per Nachnahme zu liefern.
  2. WJ Koster BV ist jederzeit berechtigt, seine Preise zu ändern, sofern Preisänderungen unbeschadet der Bestimmungen des folgenden Absatzes keinen Einfluss auf bereits abgeschlossene Vereinbarungen haben.
  3. Treten zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Lieferung der Produkte eine oder mehrere Erhöhungen der kostenbestimmenden Faktoren auf, beispielsweise hinsichtlich der Rohstoffpreise oder infolge von Preiserhöhungen, die von Lieferanten der WJ Koster BV in Rechnung gestellt werden, so ist WJ Koster BV berechtigt, die Erhöhung an die andere Partei weiterzugeben.
  4. Zahlungen müssen innerhalb der von WJ Koster BV oder auf der Rechnung angegebenen Frist auf die von WJ Koster BV dem Vertragspartner bekannt gegebene Weise (per Überweisung oder per Nachnahme) geleistet werden. Die Barzahlung umfasst auch die Zahlung per PIN.
  5. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist WJ Koster BV berechtigt, eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung des Betrags zu verlangen, der WJ Koster BV von der anderen Partei geschuldet wurde.
  6. Im Falle einer Vorauszahlung ist WJ Koster BV nicht verpflichtet, die Produkte zu liefern, bis die Vorauszahlung bei WJ Koster BV eingegangen ist.
  7. Die Zahlung hat netto ohne Abzug oder Schuldenvergleich zu erfolgen.
  8. WJ Koster BV ist berechtigt, die Rechnungen der Gegenpartei ausschließlich per E-Mail zur Verfügung zu stellen.
  9. Bei Lieferungen innerhalb der Niederlande können die Rechnungsbeträge um einen Kreditlimitierungszuschlag von 2% erhöht werden, der abgezogen werden kann, wenn die Zahlung innerhalb der geltenden Zahlungsfrist bei WJ Koster BV eingegangen ist.
  10. Befindet sich die Gegenpartei in Konkurs, hat sie eine (vorläufige) Zahlungseinstellung beantragt, hat sie ihre Waren beschlagnahmt oder kann die Gegenpartei über ihr Vermögen nicht anderweitig frei verfügen, so sind die Forderungen gegen die Gegenpartei sofort fällig und zahlbar.
  11. Bei verspäteter Zahlung ist der Verzug der Gegenpartei rechtswirksam. Ab dem Tag, an dem die Gegenpartei in Verzug gerät, schuldet die Gegenpartei einen Zinssatz von 1% pro Monat auf den ausstehenden Betrag, wobei ein Teil eines Monats als voller Monat gilt.
  12. Alle angemessenen Kosten, wie z. B. gerichtliche, außergerichtliche und Vollstreckungskosten, die anfallen, um die von der anderen Vertragspartei geschuldeten Beträge zu erhalten, gehen zu ihren Lasten. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen 15% des von der Gegenpartei geschuldeten Betrags einschließlich der im vorstehenden Absatz genannten Zinsen, mindestens jedoch 75 €.

ARTIKEL 10. | HAFTUNG UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS
  1. Vorbehaltlich Vorsatz und Vorsatz von WJ Koster BV sowie der Bestimmungen von Artikel 6 haftet WJ Koster BV nicht mehr für Mängel an den nach der Lieferung gelieferten Produkten.
  2. Die Gegenpartei trägt den Schaden, der durch Ungenauigkeiten oder Unvollständigkeiten der von der Gegenpartei zur Verfügung gestellten Daten, einschließlich der Angaben zur Lieferadresse, verursacht wurde. Die Gegenpartei trägt auch den Schaden, der durch ein Versäumnis bei der Erfüllung der Verpflichtungen der Gegenpartei aus dem Gesetz oder dem Vertrag sowie durch einen anderen Umstand entstanden ist, der WJ Koster BV nicht zuzurechnen ist.
  3. WJ Koster BV haftet niemals für Folgeschäden, einschließlich entgangenen Gewinns, erlittenen Verlusts und Schäden infolge einer Betriebsunterbrechung.
  4. Wenn WJ Koster BV gegenüber der anderen Partei für einen Schaden haftet, ist WJ Koster BV jederzeit berechtigt, diesen Schaden zu beheben. Die Gegenpartei muss WJ Koster BV die Möglichkeit geben, dies zu tun. Andernfalls erlischt jegliche diesbezügliche Haftung von WJ Koster BV.
  5. Die Haftung von WJ Koster BV ist, vorbehaltlich Vorsatz und Vorsatz, jederzeit auf höchstens den Rechnungswert des Vertrages oder zumindest auf den Teil des Vertrages beschränkt, auf den sich die Haftung von WJ Koster BV bezieht.
  6. Die Verjährungsfrist für alle gesetzlichen Ansprüche gegen WJ Koster BV beträgt entgegen der gesetzlichen Verjährungsfrist ein Jahr.
  7. Die Gegenpartei, insbesondere der Wiederverkäufer der Produkte, stellt WJ Koster BV von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages einen Schaden erlitten haben und deren Ursache von anderen Personen als WJ Koster BV zu vertreten ist. Könnte WJ Koster BV auf dieser Grundlage von Dritten verklagt werden, so ist die Gegenpartei verpflichtet, WJ Koster BV sowohl vor Gericht als auch vor Gericht zu unterstützen und unverzüglich alles zu tun, was in diesem Fall zumutbar ist. Ergreift die Gegenpartei keine angemessenen Maßnahmen, ist WJ Koster BV berechtigt, dies ohne vorherige Ankündigung selbst zu tun. Sämtliche Kosten und Schäden seitens WJ Koster BV und Dritter gehen in vollem Umfang auf Rechnung und Gefahr der Gegenpartei.

ARTIKEL 11. | EIGENTUMSVORBEHALT
  1. Alle Produkte bleiben Eigentum von WJ Koster BV, bis die Gegenpartei ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber WJ Koster BV in Bezug auf die jeweilige Bestellung erfüllt hat.
  2. Der Gegenpartei ist es untersagt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte in sonstiger Weise zu verkaufen, zu verpfänden oder zu belasten, es sei denn, dies ist im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs als zulässig anzusehen.
  3. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte pfleglich und als erkennbares Eigentum der WJ Koster BV aufzubewahren.
  4. Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte beschlagnahmen oder Rechte daran geltend machen oder geltend machen wollen, ist die Gegenpartei verpflichtet, dies WJ Koster BV so bald wie möglich mitzuteilen.
  5. Bei Verkauf und / oder Lieferung der Gegenpartei an Dritte im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs sowie bei Verstoß gegen die übrigen Bestimmungen dieses Artikels wird der Kaufpreis sofort zur Zahlung fällig.
  6. Die Gegenpartei erteilt WJ Koster BV oder von WJ Koster BV benannten Dritten die bedingungslose Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte befinden. Die Gegenpartei muss WJ Koster BV zunächst alle Informationen zur Verfügung stellen, um ihre Eigentumsrechte auszuüben, und zwar unter Strafe einer sofort fälligen und zu zahlenden Geldbuße von € 500 pro Tag, die die Gegenpartei in Verzug ist, und ohne WJ Koster BV die Gegenpartei hat den Verzug anzuzeigen.
  7. Alle angemessenen Kosten im Zusammenhang mit der Ausübung der Eigentumsrechte von WJ Koster BV gehen zu Lasten der anderen Partei.

ARTIKEL 12. | GEISTIGES EIGENTUM
  1. Soweit diese Rechte nicht gesetzlich bei Dritten liegen, behält sich WJ Koster BV alle geistigen Eigentumsrechte an den Produkten sowie den auf der WJ Koster BV-Website dargestellten Markennamen und Texten, Bildmaterialien und sonstigen Gegenständen vor. Inhalt jeglicher Art. Der Gegenpartei ist es untersagt, diese Waren zu vervielfältigen, reproduzieren, reproduzieren, veröffentlichen oder verbreiten zu lassen, sie zu verbreiten oder in irgendeiner anderen Weise als der Art oder dem Umfang der zu verwenden Vereinbarung, Weiterverkaufsaktivitäten der anderen Partei oder die normale Nutzung der Website erfolgt.
  2. Ein von der anderen Partei zu vertretender Verstoß gegen die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes gibt WJ Koster BV das Recht, die sofortige Aufhebung der Zuwiderhandlung sowie eine Entschädigung zu verlangen, die auf der Grundlage der Art und des Umfangs der Zuwiderhandlung zu ermitteln ist.

ARTIKEL 13. | SCHLUSSBESTIMMUNGEN
  1. Für jede Vereinbarung und alle sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen zwischen Parteien gilt ausschließlich niederländisches Recht.
  2. Die Parteien werden keine Rechtsmittel bei den Gerichten einlegen, bis sie die besten Anstrengungen unternommen haben, um den Streit in gegenseitiger Konsultation beizulegen.
  3. Nur das zuständige Gericht im Bezirk des Sitzes der WJ Koster BV ist für die Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zuständig.
  4. Wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in mehreren Sprachen zur Verfügung gestellt wurden, bestimmt immer die niederländische Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Erklärung der darin enthaltenen Klauseln.
Downloaden Als PDF
Share by: